AGB für Auktionen

  1. Die an der Auktion Teilnehmenden (BieterInnen, KäuferInnen) erklären sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als einverstanden.
  2. Die an der Auktion teilnehmenden Objekte werden in jenem Zustand versteigert und verkauft in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Unsererseits wird keine Gewähr für allfällige Mängel, Zustand, Vollständigkeit, Eigenschaften oder Schäden (auch Folgeschäden) übernommen. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt (Baujahr, Maße, Gewicht, sonstige technische Daten) werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen, sind jedoch unverbindlich.
  3. Jegliche Reklamation und Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  4. Es wird prinzipiell nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer hat das Recht vor oder während der Versteigerung Versteigerungsobjekte zusammenzufassen, die Positionsnummer zu ändern oder Versteigerungsobjekte nicht zu versteigern.
  5. Ohne Angaben von Gründen kann jedes Gebot zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden (auch unter Vorbehalt).
  6. Gebote werden nur mit Bieterkarte entgegengenommen. Jener welcher den Zuschlag bekommt (Meistbietender) verpflichtet sich damit zur Zahlung und Mitnahme des erstandenen Objektes. Nach dreimaligem Aufruf des Gebotes erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Wenn mehrere Personen zeitgleich ein und dasselbe Gebot abgeben oder Meinungsverschiedenheiten bestehen, trifft der Versteigerer die Entscheidung. Der Versteigerer kann bei Zweifel über den Zuschlag neu ausbieten. Die Entscheidung und Anordnung des Versteigerers gilt in jedem Fall. Mindestgebote werden nach Ermessen des Versteigerers festgelegt. Für Gebotsabgaben in Vertretung von natürlichen oder juristischen Personen haftet der Bieter für die erstandenen Objekte.
  7. Alle Preise (in Euro) verstehen sich zuzüglich einer Versteigerungsprovision von 15% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Positionen bei denen laut § 24 UstG eine Differenzbesteuerung in Anspruch genommen wird, werden 22% Versteigerungsprovision verrechnet. Erstandene Objekte sind bei Zuschlag oder nach der Versteigerung noch am Auktionstag bei Mitnahme bar zu bezahlen. Bei einer Anzahlung in angemessener und vereinbarter Höhe werden die ersteigerten Positionen erst nach Zahlung des Restbetrages und nur innerhalb der bei jeder Versteigerung angekündigten Abholfristen ausgehändigt. Bei Nichtzahlung innerhalb der bei jeder Versteigerung angegebenen Abhol- bzw. Zahlungsfrist kann das Objekt nach Ablauf der Frist vom Versteigerer in eigenem Ermessen erneut versteigert oder verkauft werden.
  8. Der Meistbieter haftet dem Versteigerer persönlich für einen Ausfall oder Mindererlös, sowie Folgekosten, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Ausgestellte Rechnungen bedürfen am Auktionstag einer nochmaligen Prüfung, sodass nachträgliche Korrekturen zulässig sind. Der Versteigerer ist berechtigt Kaufgelder und Nebenleistungen in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
  9. Das Versteigerungsobjekt (mit Zubehör) ist mit Zuschlag an den Käufer übergeben womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl an den Käufer übergehen. Erst nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum vollständig an den Käufer über und das Objekt wird an diesen ausgehändigt. Die Preise verstehen sich ab Standort bzw. Fundament, nicht demontiert und unverladen. Wird der Abholtermin überschritten, haftet der Käufer für alle Folgekosten (Lagergebühren, Demontage, Auslagerung).
  10. Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfall der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der von ihm ersteigerten Gegenstände zu kennen.
  11. Eine Inbetriebnahme von Geräten/Maschinen/Fahrzeugen ist nur nach Absprache und in Beisein des Versteigerungspersonal möglich und erlaubt, ansonsten strengstens verboten.
  12. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Alle Besucher der Versteigerung haften für von ihnen verursachte Schäden und Unfälle jeder Art. Für Unfälle und Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage haftet der Käufer, auch wenn die Abholung durch einen Beauftragten durchgeführt wird.
  13. Gerichtsstand ist Korneuburg und Erfüllungsort ist Deutsch-Wagram.
  14. Für einen freihändigen Verkauf während oder nach der Versteigerung gelten die gleichen Bedingungen.
  15. Sämtliche Teilnehmer an der Versteigerung erklären sich damit einverstanden, dass Adressdaten von Bieter und Käufer zu Informations- und Werbezwecken gespeichert werden.
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